AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von 1000Panos

Stand: 01.07.2020

Anwendungs- und Geltungsbereich sowie Vertragsschluss

1000Panos – nachfolgend Auftragnehmer genannt– erstellt und Grundrisse und 360 Grad- Rundgänge, die je nach Angebotsumfang 3D und 360 Grad- Elemente enthalten. Die Grundrisse und Rundgänge dienen der (3D-) Visualisierung der Innenräume sowie damit verbundene Support- und Beratungsleistungen. Der Leistungsumfang entspricht den jeweiligen Angeboten des Auftragnehmers. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Auftraggeber im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Privatpersonen oder Unternehmen. Für Unternehmen handeln und juristische Personen im Namen des Unternehmens. Der Auftragnehmer setzt die Berechtigung zum Anschluss eines Vertrages voraus.

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber einen Auftrag erteilt und der Auftragnehmer dies schriftlich bestätigt. Die Erteilung und Genehmigung kann im E-Mail-Verkehr erfolgen.

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber. Eine Leistungsverpflichtung gegenüber Dritten nimmt der Auftragnehmer nicht wahr. Dafür ist eine abweichende Vereinbarung erforderlich.

Pflichten des Auftraggebers

Sofern ist es vereinbarte Leistung und deren Ausführung erfordert, gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Termin Zugang zu seinen Räumlichkeiten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber die Räumlichkeiten so herzurichten und aufzuräumen, wie sie im Rahmen der Leistungserstellung fotografiert bzw. aufgenommen werden sollen. Gleiches gilt für das Entfernen aller privaten Informationen oder urheberrechtlich geschützter Gegenstände Dritter (Fotos, Unterlagen, private Sachen usw.). Sollten durch notwendige, aber außerplanmäßigen Leistungen, wie z.B. Aufräumarbeiten, Putzen, Richten, Verzögerungen im Ablauf entstehen, können diese dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zum regulären Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche oder die gelieferten Bilder frei von personenbezogenen und sonstigen sensiblen Daten zu halten. Pornografische, sittenwidrige oder verfassungsfeindliche Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein Bildbereiche nur mit zusätzlichem Aufwand retuschiert werden können. Dieser Aufwand kann dem Auftraggeber zum regulären Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass durch die Bildaufnahmen, die er selbst oder ein durch ihn Beauftragter (z.B. Fotograf) vornimmt, keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung mit, ob Bereiche, bei denen Rechte Dritter bestehen können (z.B. Fotografieren vom Balkon- Sichtbarkeit des Nachbarn/ der Umgebung) und die zwangsläufig mit aufgenommen werden, retuschiert werden sollen. Im Auftragsinhalt sind diese Retuschierarbeiten nicht enthalten und können dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem Angebot des Auftragnehmers. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erstellung der im Auftrag festgelegten Leistungen.

Die Hauptleistung des Auftragnehmers liegt in der Erstellung von 360-Grad-Rundgängen. Daneben werden auch Grundrisse für die Darstellung in den Rundgängen erstellt.

Ist ausdrücklich keine andere Übergabe vereinbart, erhält der Auftraggeber die Dateien über einen Link zum Download. Soweit durch den Auftragnehmer Dateien per Link zur Einbindung auf Websites verfügbar gemacht werden, ist diese Leistung auf maximal zwei Jahre begrenzt. Ist eine Anschlussnutzung vom Auftraggeber gewünscht, kann dies Gegenstand eines dann abzuschließenden Servicevertrages werden. Auf die Kosten eines solchen Services kann im Angebot bereits hingewiesen werden.

Die vom Auftragnehmer erstellten Leistungen dienen der Illustration und Visualisierung der aufgenommenen Räumlichkeiten/ des aufgenommenen Objektes. Darauf basierend erstellte Pläne, Grundrisse und sonstige Darstellungen ersetzen keine bautechnische Vermessung. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die erbrachten Leistungen geringfügige Unregelmäßigkeiten (bspw. Unschärfe, Verzerrung, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen können. Diese stellen ausdrücklich keine Mängel dar, sondern sind Einschränkungen der Bildqualität, die aus dem derzeitigen Stand der Technik hinsichtlich der Bildaufnahme und Verarbeitungstechnik sowie aus den jeweiligen Gegebenheiten resultieren.

Abnahme und Gewährleistungen

Nach Erhalt der Leistungen hat der Auftraggeber die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen zu prüfen und eine dementsprechende Abnahme zu erteilen. Die Abnahme einer Leistung gilt dann als erteilt, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von zehn Tagen ab Bereitstellung mit aussagekräftiger Begründung verweigert oder die erbrachte Leistung oder deren Teile bereits veröffentlicht worden sind. Für den Fall der Abnahmeverweigerung sind die Hindernisse aussagekräftig und detailliert zu beschreiben.

Ein Mangel liegt vor, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder stark beeinträchtigt.

Nachbesserungen, die sich auf Grund von Versäumnissen oder der Nichterfüllung von Pflichten des Auftraggebers ergeben oder die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, sind ausgeschlossen.

Bei Sachmängeln der Leistung ist der Auftragnehmer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Nachholung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Nachholung/Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

Die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer ist Urheber der erbrachten Leistungen im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht, die erbrachten Leistungen für interne Zwecke, auf der eigenen Homepage oder in den sozialen- und anderen Printmedien zu nutzen. Diese Übertragung ist von dem Zeitpunkt der vollständigen Begleichung der Vergütung des Auftragnehmers an gültig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Dieses gilt auch für die namentliche Nennung des Auftraggebers als Referenzkunde. Der Gebrauch von markenrechtlich geschützten Logos, Produktbezeichnungen und weiteren Warenzeichen des Auftraggebers ist ebenfalls zulässig. Der Auftraggeber hat das Recht, der Nennung als Referenzkunde zu widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Dauer der Geschäftsbeziehung

Die Dauer der Geschäftsbeziehung bezieht sich auf den im Angebot festgelegten Zeitraum.

Mit der Onlineverfügbarkeit von Daten verbundene Leistungen (Hosting) sind maximal auf zwei Jahre ausgelegt. Im Rahmen eines erweiterten Angebotes oder eines gesonderten Servicevertrages kann eine Verlängerung um jeweils ein Jahr erfolgen.

Vergütung und Zahlung

Der Auftragnehmer erhält für die vereinbarten Leistungen die im Angebot enthaltene Vergütung. Zusätzliche Leistungen erbringt der Auftragnehmer nur gegen gesonderte Vergütung. Ist keine gesonderte Vergütung vereinbart, werden zusätzliche Leistungen gemäß dem allgemeinen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.

Der Auftragnehmer kann bei der Ausführung von Änderungswünschen des Auftraggebers eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen.

Die Abrechnung erfolgt mit gesonderter Rechnung nach Übermittlung der erstellten Dateien und ist sofort und ohne Abzüge fällig. Rückstände sind für das Jahr jeweils mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der am Ersten eines Monats geltende Zinssatz ist für jeden Zinstag dieses Monats zugrunde zu legen.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher berechtigterweise vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, aus welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch einen Dienstleister (Software Dritter) des Auftragnehmers verursacht wurden, ist maximal auf den Anteil an der Summe beschränkt, die der Auftragnehmer vom Dienstleister verlangen kann. Der Anteil des Auftraggebers bestimmt sich im Verhältnis seiner Leistung zu anderen Anspruchsberechtigten Auftraggebern des Auftragnehmers.

Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte in diesem Vertrag ein regelungsbedürftiger Punkt nicht geregelt sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. In einem derartigen Fall gilt als vereinbart, was die Vertragsparteien in Kenntnis der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung bzw. zur Ausfüllung der Lücke in rechtlich zulässigem und wirksamem Umfang und im Sinne und Geiste dieses Vertrages vereinbart hätten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.